Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Kosten der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
schreibt für Not und oder Nachtdienste
einen erhöhten Satz für die tierärztlichen Leistungen,
sowie eine pauschale Notdienstgebühr
bei einem Notdienstbesuch vor.
Pflichten
Die Abrechnung nach der GOT
ist keine Kannbestimmung,
sondern für den Tierarzt Pflicht.
Bei Inanspruchnahme des Notdienstes
ist die Behandlung sofort in bar
oder per EC Karte zu bezahlen.
Zusammensetzung der GOT
Diese setzt sich zusammen aus:
Eine pauschale Notdienstgebühr
von 50 € netto (59,50 € brutto),
Bei mehreren Tieren ist diese Gebühr
nur einmalig zu entrichten.
Des Weiteren kommt
ein abzurechnender Satz der GOT hinzu.
Der Mindestsatz im Notdienst
ist für die jeweils erbrachten tierärztlichen Leistungen
dann zusätzlich zur Pauschalgebühr zu entrichten.
Mindestens jedoch der 2- fache Satz der GOT.
Höchstsatz kann hier bis zum maximal 4- fachen Satz der GOT betragen.
Keine Rechnung möglich!
Eine Behandlung auf Rechnung ist in diesem Fall nicht möglich.
Information
Dies ist eine Informationsseite der diensthabenden Tierarztpraxen
für den Ringnotdienst im Raum Achim-Verden und Umgebung.
Für allgemeine Anfragen, die nicht einen Notfall betreffen,
rufen Sie bitte den jeweiligen Tierarzt/Tierärztin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an.
Außerhalb unserer Notdienstzeiten
Sollten Sie außerhalb unserer Notdienstzeiten
einen Notfall haben,
wenden Sie sich bitte
an die folgenden Tierkliniken.
Tierklinik Posthausen
Rothlaker Straße 1
28870 Posthausen
04297 168 990Tierklinik Nienburg
Verdener Landstr. 220
31582 Nienburg/Weser
05021 912 110
Klinik für Kleintiere Sottrum
Alte Dorfstraße 83
27367 Sottrum
04264 2240
Tierklinik Lüneburg
Stadtkoppel 5c-9
21337 Lüneburg
04131 55 125
Verdener Landstr. 220
31582 Nienburg/Weser
05021 912 110
Alte Dorfstraße 83
27367 Sottrum
04264 2240
Stadtkoppel 5c-9
21337 Lüneburg
04131 55 125